Rechtssatz
Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Feststellungsanspruches ist das Vorliegen eines feststellungsfähigen Rechtes oder Rechtsverhältnisses. Das Fehlen dieses Tatbestandselementes führt zur Abweisung der Feststellungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0038898Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2025