RS OGH 2025/8/12 5Ob101/74; 4Ob590/79; 6Ob661/81; 8ObA232/94 (8ObA233/94; 8ObA234/94); 9ObA119/99m;

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Veröffentlicht am 08.05.1974
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Rechtssatz

Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Feststellungsanspruches ist das Vorliegen eines feststellungsfähigen Rechtes oder Rechtsverhältnisses. Das Fehlen dieses Tatbestandselementes führt zur Abweisung der Feststellungsklage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0038898

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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