RS OGH 1974/5/14 4Ob534/74

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Veröffentlicht am 14.05.1974
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Rechtssatz

Letztwillige Verfügungen, die auf den Willen eines Dritten abgestellte Bedingungen für Ansprüche auf Grund der Verfügung enthalten, sind ungültig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0012711

Dokumentnummer

JJR_19740514_OGH0002_0040OB00534_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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