Norm
ABGB §698Rechtssatz
Letztwillige Verfügungen, die auf den Willen eines Dritten abgestellte Bedingungen für Ansprüche auf Grund der Verfügung enthalten, sind ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0012711Dokumentnummer
JJR_19740514_OGH0002_0040OB00534_7400000_001