Norm
ABGB §1444 DbRechtssatz
Kein Druck im Sinne einer sittenwidrigen Ausnützung einer wirtschaftlichen Zwangslage, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit einem bestimmten Zeitpunkt aufgelöst wird, der Arbeitgeber bis dahin trotz Entgeltfortzahlung auf jede weitere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verzichtet und die Parteien gleichzeitig eine umfassende, auch Abfertigungsansprüche und Pensionsansprüche des Dienstnehmers einschließende Regelung aller noch offenen gegenseitigen Ansprüche vereinbaren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0034048Dokumentnummer
JJR_19740514_OGH0002_0040OB00019_7400000_004