RS OGH 1974/5/14 4Ob19/74, 9ObA151/89

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Veröffentlicht am 14.05.1974
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Norm

ABGB §1444 Db

Rechtssatz

Kein Druck im Sinne einer sittenwidrigen Ausnützung einer wirtschaftlichen Zwangslage, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit einem bestimmten Zeitpunkt aufgelöst wird, der Arbeitgeber bis dahin trotz Entgeltfortzahlung auf jede weitere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verzichtet und die Parteien gleichzeitig eine umfassende, auch Abfertigungsansprüche und Pensionsansprüche des Dienstnehmers einschließende Regelung aller noch offenen gegenseitigen Ansprüche vereinbaren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0034048

Dokumentnummer

JJR_19740514_OGH0002_0040OB00019_7400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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