Norm
EO §7 DaRechtssatz
Das iS des § 7 Abs 2 EO erforderliche Vorbringen ist ein notwendiges iS des § 54 Abs 1 Z 3 EO, das für die Beurteilung der Berechtigung zur Exekutionsführung und auch für den späteren Verlauf des Verfahrens von Bedeutung ist, insbesonders bei der Erhebung von Rechtsmitteln und Einwendungen iS der §§ 7 Abs 2, 35, 36 EO, Klarheit schaffen soll, auf welchen Umstand die Berechtigung zur Exekutionsführung gestützt wird.Das iS des Paragraph 7, Absatz 2, EO erforderliche Vorbringen ist ein notwendiges iS des Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 3, EO, das für die Beurteilung der Berechtigung zur Exekutionsführung und auch für den späteren Verlauf des Verfahrens von Bedeutung ist, insbesonders bei der Erhebung von Rechtsmitteln und Einwendungen iS der Paragraphen 7, Absatz 2, 35, 36, EO, Klarheit schaffen soll, auf welchen Umstand die Berechtigung zur Exekutionsführung gestützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0001401Dokumentnummer
JJR_19740514_OGH0002_0030OB00083_7400000_004