Rechtssatz
Der Bestandvertrag kann sich nie auf einen ideellen Teil einer Liegenschaft erstrecken, weil die Ausübung eines Gebrauchsrechtes an einem ideellen Liegenschaftsanteil unmöglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020294Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016