RS OGH 2016/4/20 5Ob106/74, 3Ob600/89, 2Ob580/90, 3Ob582/90, 4Ob237/15d

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Veröffentlicht am 15.05.1974
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Rechtssatz

Der Bestandvertrag kann sich nie auf einen ideellen Teil einer Liegenschaft erstrecken, weil die Ausübung eines Gebrauchsrechtes an einem ideellen Liegenschaftsanteil unmöglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020294

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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