RS OGH 1974/5/21 13Os52/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1974
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Norm

USchG §1

Rechtssatz

Eine in Unterhaltsschutzsachen verhängte längere Freiheitsstrafe kann gerade zu Lasten derjenigen gehen, die durch das Gesetz geschützt werden sollen; doch kann diesem Umstand bei aller Anerkennung der kriminalpolitischen Problematik der gegenständlichen Strafbestimmung im Rahmen der gegebenen Gesetzeslage nicht entsprechend Rechnung getragen werden.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 52/74
    Entscheidungstext OGH 21.05.1974 13 Os 52/74
    Veröff: EvBl 1974/294 S 638

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0076431

Dokumentnummer

JJR_19740521_OGH0002_0130OS00052_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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