RS OGH 1974/5/28 3Ob107/74

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Veröffentlicht am 28.05.1974
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Rechtssatz

Sind die Mitmietrechte gem § 1112 ABGB erloschen, so steht dem Mitmieter in einem Räumungsexekutionsverfahren gegen den anderen Mitmieter das Mitmietrecht nicht als ein die Exekution unzulässig machendes materielles Recht zu.Sind die Mitmietrechte gem Paragraph 1112, ABGB erloschen, so steht dem Mitmieter in einem Räumungsexekutionsverfahren gegen den anderen Mitmieter das Mitmietrecht nicht als ein die Exekution unzulässig machendes materielles Recht zu.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 107/74
    Entscheidungstext OGH 28.05.1974 3 Ob 107/74
    Veröff: ImmZ 1975,28

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000905

Im RIS seit

28.05.1974

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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