RS OGH 2016/5/25 7Ob103/74 (7Ob104/74), 8Ob517/94, 3Ob172/97h, 10Ob10/03y, 7Ob74/03p, 10Ob11/03w, 6O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1974
beobachten
merken

Rechtssatz

Es liegt ein Verwahrungsvertrag vor und es fällt unter den Begriff Obsorge, wenn jemandem die Wartung und Pflege eines Tieres (hier Katze) anvertraut wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019347

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten