RS OGH 2018/1/30 5Ob120/74, 4Ob591/76, 5Ob558/87, 2Ob213/17p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1974
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Norm

ABGB §785 Abs2
  1. ABGB § 785 heute
  2. ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Das Enkelkind ist nicht pflichtteilsberechtigt iS dieser Gesetzesstelle, solange der vom Erblasser abstammende Elternteil noch lebt. Daher ist bei der Berechnung des Pflichtteiles der Tochter eine Schenkung des Erblassers an das von dieser Tochter abstammende Enkelkind nicht zu berücksichtigen, wenn die Schnkung außerhalb der 2 Jahresfrist bewirkt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0012913

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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