RS OGH 1974/6/20 7Ob113/74, 3Ob160/74, 1Ob161/74, 1Ob2/02f, 2Ob78/09y

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Veröffentlicht am 20.06.1974
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Norm

ABGB §33
IPRG §9

Rechtssatz

Im Falle des Vorliegens zweier ( ausländischer ) Staatsangehörigkeiten entscheidet die Beantwortung der Frage nach der effektiven ( praktizierten ) Staatsangehörigkeit darüber, welcher der beiden Staatsbürgerschaften der Vorzug zu geben ist. Effektiver ist die Angehörigkeit zu jenem Staat, mit dem die betreffende Person am engsten verbunden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009229

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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