RS OGH 2024/6/25 7Ob113/74; 3Ob160/74; 1Ob161/74; 1Ob2/03f; 2Ob78/09y; 4Ob41/21i; 4Ob51/24i

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Veröffentlicht am 20.06.1974
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Rechtssatz

Bei Ermittlung der stärksten Staatsangehörigkeit eines Mehrstaaters muss in jedem einzelnen Fall den tatsächlichen Lebensverhältnissen Rechnung getragen werden, wie Wohnsitz, Aufenthalt, Zeitpunkt des Erwerbes der einzelnen Staatsangehörigkeiten, ius sanguinis, Militärdienst, Beruf und dgl mehr.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009222

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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