Rechtssatz
Die Rechtsmittelzulässigkeit gegen einen Unterbrechungsbeschluß nach Art 110 Abs 1 VermVertr Österreich - BRD richtet sich nicht danach, ob die Unterbrechung von der I.Instanz oder II.Instanz verfügt wird.Die Rechtsmittelzulässigkeit gegen einen Unterbrechungsbeschluß nach Artikel 110, Absatz eins, VermVertr Österreich - BRD richtet sich nicht danach, ob die Unterbrechung von der römisch eins.Instanz oder römisch zwei.Instanz verfügt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0037101Dokumentnummer
JJR_19740620_OGH0002_0070OB00121_7400000_003