Rechtssatz
Im Streit über die Frage, ob eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist, hat ein Erbanwärter auch vor der Erbserklärung Parteistellung iS des § 9 AußStrG und daher Rekurslegitimation.Im Streit über die Frage, ob eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist, hat ein Erbanwärter auch vor der Erbserklärung Parteistellung iS des Paragraph 9, AußStrG und daher Rekurslegitimation.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0006267Dokumentnummer
JJR_19740625_OGH0002_0030OB00128_7400000_001