Norm
ABGB §1400 CRechtssatz
Die Bank ist beim Fehlen rechtmäßiger Überweisungsaufträge verpflichtet, das ohne Berücksichtigung allfälliger rechtswidriger Überweisungen vorhandene Guthaben an den Kontoinhaber herauszugeben. Fälschliche Überweisungsaufträge sind keine Buchungsunterlagen zu Lasten des Kunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0033048Dokumentnummer
JJR_19740627_OGH0002_0070OB00085_7400000_007