RS OGH 1974/7/10 1Ob115/74

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Veröffentlicht am 10.07.1974
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Norm

ZPO §496 Abs3

Rechtssatz

Für die in Ergänzung des erstinstanzlichen Verfahrens vorgenommene Verhandlung vor dem Berufungsgerichte gelten die Vorschriften über das Verfahren erster Instanz. Dieses hat den Grundsatz der Unmittelbarkeit von Amts wegen zu beachten und zwar ohne Rücksicht darauf, ob allenfalls ein im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufender Verstoß gegen diesen Grundsatz durch die Unterlassung einer entsprechenden Rüge als saniert angesehen werden müßte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 115/74
    Entscheidungstext OGH 10.07.1974 1 Ob 115/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042138

Dokumentnummer

JJR_19740710_OGH0002_0010OB00115_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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