Norm
ABGB §1302 ARechtssatz
Die Frage des Regresses ist in dem gegen einen von mehreren Schädigern gerichteten Verfahren auch dann nicht zu prüfen, wenn die Schädiger nicht einverständlich gehandelt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0026754Dokumentnummer
JJR_19740710_OGH0002_0010OB00079_7400000_002