Norm
ABGB §884Rechtssatz
Es widerspräche den Grundsätzen des redlichen Verkehrs, wenn ein Vertragspartner unter Berufung auf eine Vertragsklausel, daß Vertragsänderungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen, berechtigt wäre, trotz abgegebenen Verzichts auf eine nur ihn begünstigende Pönaleklausel auf den ursprünglichen, diese Klausel enthaltenden schriftlichen Vertrag zurückzugreifen, nur weil der andere Vertragspartner nicht auch den neuen ihm übersandten, sonst unveränderten Vertragstext ohne die Pönaleklausel unterfertigte und zurücksandte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017297Dokumentnummer
JJR_19740710_OGH0002_0010OB00118_7400000_001