Norm
ABGB §916 ARechtssatz
Das Zustandekommen eines nichtigen Scheingeschäfts, das vorliegt, wenn eine Willenserklärung mit Einverständnis des Vertragspartners zum Schein abgegeben wird, setzt im Regelfall einen gemeinsamen dolus voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018119Dokumentnummer
JJR_19740710_OGH0002_0010OB00115_7400000_001