Rechtssatz
Die Frage, wie bei Uneinigkeit mehrerer zur Erbschaft berufener Erben hinsichtlich des Widerrufes einer vom Erblasser nach § 1022 ABGB erteilten Vollmacht vorzugehen sei, ist im Gesetz nicht gelöst.Die Frage, wie bei Uneinigkeit mehrerer zur Erbschaft berufener Erben hinsichtlich des Widerrufes einer vom Erblasser nach Paragraph 1022, ABGB erteilten Vollmacht vorzugehen sei, ist im Gesetz nicht gelöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099336Dokumentnummer
JJR_19740828_OGH0002_0060OB00152_7400000_005