RS OGH 2009/2/26 6Ob152/74, 2Ob524/82, 1Ob17/09w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1974
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Norm

ABGB §531
ABGB §547
ABGB §865
AußStrG §97 A1
AußStrG §97 A2
AußStrG §97 C
  1. ABGB § 865 heute
  2. ABGB § 865 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  3. ABGB § 865 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  4. ABGB § 865 gültig von 01.07.2007 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006
  5. ABGB § 865 gültig von 01.07.2001 bis 30.06.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000
  6. ABGB § 865 gültig von 01.07.1984 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 136/1983

Rechtssatz

Behauptet ein Erbe unter Anführung konkreter Tatsachen den Bestand eines Anspruches auf Anfechtung eines vom Erblasser noch zu seinen Lebzeiten abgeschlossenen Vertrages, kann die Frage, ob dieser Anspruch einen vermögensrechtlichen Bestandteil des Nachlasses bildet, nicht mit der Begründung verneint werden, die Durchsetzung dieses Anspruches hänge von der Erörterung streitiger Rechtsfragen oder von Tatumständen ab, die sich nur durch ein förmliches Beweisverfahren ins Klare setzen ließen. Es ist vielmehr vorerst davon auszugehen, dass ein derartiger Anspruch einen in den Nachlass fallenden Vermögenswert darstellt (vgl dazu auch GlU 9724).Behauptet ein Erbe unter Anführung konkreter Tatsachen den Bestand eines Anspruches auf Anfechtung eines vom Erblasser noch zu seinen Lebzeiten abgeschlossenen Vertrages, kann die Frage, ob dieser Anspruch einen vermögensrechtlichen Bestandteil des Nachlasses bildet, nicht mit der Begründung verneint werden, die Durchsetzung dieses Anspruches hänge von der Erörterung streitiger Rechtsfragen oder von Tatumständen ab, die sich nur durch ein förmliches Beweisverfahren ins Klare setzen ließen. Es ist vielmehr vorerst davon auszugehen, dass ein derartiger Anspruch einen in den Nachlass fallenden Vermögenswert darstellt vergleiche dazu auch GlU 9724).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 152/74
    Entscheidungstext OGH 28.08.1974 6 Ob 152/74
  • 2 Ob 524/82
    Entscheidungstext OGH 25.10.1983 2 Ob 524/82
    Auch; NZ 1984,195
  • RS0007797">1 Ob 17/09w
    Entscheidungstext OGH 26.02.2009 1 Ob 17/09w
    Vgl auch; Beisatz: Zum Nachlass gehört auch der Anspruch auf Anfechtung des mit dem Erblasser geschlossenen Kaufvertrags. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007797

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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