RS OGH 1974/8/28 6Ob152/74, 2Ob524/82, 1Ob17/09w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1974
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Norm

ABGB §531
ABGB §547
ABGB §865
AußStrG §97 A1
AußStrG §97 A2
AußStrG §97 C

Rechtssatz

Behauptet ein Erbe unter Anführung konkreter Tatsachen den Bestand eines Anspruches auf Anfechtung eines vom Erblasser noch zu seinen Lebzeiten abgeschlossenen Vertrages, kann die Frage, ob dieser Anspruch einen vermögensrechtlichen Bestandteil des Nachlasses bildet, nicht mit der Begründung verneint werden, die Durchsetzung dieses Anspruches hänge von der Erörterung streitiger Rechtsfragen oder von Tatumständen ab, die sich nur durch ein förmliches Beweisverfahren ins Klare setzen ließen. Es ist vielmehr vorerst davon auszugehen, dass ein derartiger Anspruch einen in den Nachlass fallenden Vermögenswert darstellt (vgl dazu auch GlU 9724).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 152/74
    Entscheidungstext OGH 28.08.1974 6 Ob 152/74
  • 2 Ob 524/82
    Entscheidungstext OGH 25.10.1983 2 Ob 524/82
    Auch; NZ 1984,195
  • 1 Ob 17/09w
    Entscheidungstext OGH 26.02.2009 1 Ob 17/09w
    Vgl auch; Beisatz: Zum Nachlass gehört auch der Anspruch auf Anfechtung des mit dem Erblasser geschlossenen Kaufvertrags. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007797

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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