Norm
ABGB §974Rechtssatz
Ebenso wie der Unterbestandgeber kann auch der Prekarist seinen Mieter vor der eigenen Rückstellung der Bestandsache wegen des fortbestehenden Benützungsrechtes und nach der Rückstellung wegen Fehlens der Klagslegitimation nicht auf Räumung klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019242Dokumentnummer
JJR_19740829_OGH0002_0070OB00138_7400000_001