RS OGH 2006/6/27 7Ob125/74, 1Ob750/79, 2Ob233/98y, 4Ob64/99m, 3Ob122/06x

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Veröffentlicht am 29.08.1974
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Rechtssatz

Der "Mangel der Parteifähigkeit eines Toten" ist im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO sanierbar. Der erfolglose Zustellversuch, bei dem sich herausstellt, daß der Beklagte bereits verstorben ist, rechtfertigt die Einleitung des Verfahrens nach den §§ 6 f ZPO.Der "Mangel der Parteifähigkeit eines Toten" ist im Sinne des Paragraph 6, Absatz 2, ZPO sanierbar. Der erfolglose Zustellversuch, bei dem sich herausstellt, daß der Beklagte bereits verstorben ist, rechtfertigt die Einleitung des Verfahrens nach den Paragraphen 6, f ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0035506

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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