Norm
ABGB §1327 aRechtssatz
Liegen Feststellungen darüber vor, was den Kindern an Unterhalt aus dem Einkommen ihres Vaters zugekommen ist, gehen Revisionsausführungen über den auf § 273 ZPO beruhenden Aufteilungsschlüssel, der im Wege rechtlicher Beurteilung eine Korrektur erfahren könnte, ins Leere.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031484Dokumentnummer
JJR_19740829_OGH0002_0020OB00204_7400000_001