Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Eine durch Vergleich übernommene Verpflichtung der Beschränkung der Immissionen auf ein tragbares Maß bedeutet mangels weiterer Anspruchsvoraussetzungen nicht, daß als typische Vertragsgrundlage über einen nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch anzusehen ist, daß der Verbotsgegner seinen die Immissionen verursachten Betrieb bei vertragsgemäßem Verhalten in wirtschaftlich vertretbarer Weise führen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0010626Dokumentnummer
JJR_19740830_OGH0002_0030OB00045_7400000_002