RS OGH 1974/9/10 4Ob554/74, 4Ob553/80

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Veröffentlicht am 10.09.1974
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Norm

ABGB §471 3
ABGB §1052 B2
ABGB §1170

Rechtssatz

Die Grundsätze der Fälligkeit des Werklohnes mit der Vollendung des Werkes sowie seiner Errechnung bereits vor Übergabe der Sache zur Ermöglichung der Zug-um-Zug-Leistung durch Barzahlung gelten unabhängig vom Bestehen eines Vertragsverhältnisses, wenn jemand Aufwendungen für eine Sache gemacht hat; der Herausgabepflichtige braucht die Sache nur Zug um Zug gegen Bewirkung oder Sicherstellung des Aufwandersatzes ausfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011491

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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