Norm
ABGB §471 3Rechtssatz
Die Grundsätze der Fälligkeit des Werklohnes mit der Vollendung des Werkes sowie seiner Errechnung bereits vor Übergabe der Sache zur Ermöglichung der Zug-um-Zug-Leistung durch Barzahlung gelten unabhängig vom Bestehen eines Vertragsverhältnisses, wenn jemand Aufwendungen für eine Sache gemacht hat; der Herausgabepflichtige braucht die Sache nur Zug um Zug gegen Bewirkung oder Sicherstellung des Aufwandersatzes ausfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011491Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008