Norm
ABGB §7Rechtssatz
Die Anwendung der für den Mieterschutz maßgeblichen Grundsätze des Mietengesetzes und des Niederschlages, den diese in der Rechtssprechung gefunden haben, auf Bankverträge ist schon deshalb nicht statthaft, weil es sich bei Kreditverträgen um eine grundlegend anders geartete, dem Handelsrecht zuzuordnende, auch durch Rechtsanalogie in keiner Weise erfaßbare Rechtsmaterie und bei den Beteiligten um Kaufleute handelt, die die Vorteile und Risken jedes Handelsgeschäftes bewußt in Kauf nehmen und mit einkalkulieren müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008953Dokumentnummer
JJR_19740911_OGH0002_0050OB00167_7400000_001