RS OGH 2016/4/27 3Ob163/74, 4Ob538/77 (4Ob539/77), 3Ob233/15h

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Veröffentlicht am 17.09.1974
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Norm

AnfO §13 Abs1
  1. AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021

Rechtssatz

Die den Anspruch auf Ersatz auslösende Untunlichkeit der Naturalleistung schließt die Unmöglichkeit in sich. Letztere liegt insbesondere vor, wenn der Gegenstand, auf den Zugriff genommen werden könnte, nicht mehr beim Anfechtungsgegner vorhanden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0050385

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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