Norm
ZPO §411 BaRechtssatz
Fehlt es bereits an der Identität der Parteien als Voraussetzung für den Eintritt der Rechtskraftwirkung des Urteils im Vorprozeß, braucht auf die Frage der Identität des Anspruches nicht mehr eingegangen zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0041216Dokumentnummer
JJR_19740917_OGH0002_0080OB00118_7400000_001