RS OGH 1974/9/17 8Ob177/74

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Veröffentlicht am 17.09.1974
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Norm

ABGB §1326 A

Rechtssatz

Eine äußerlich als ein Vorsprung des unteren Schambeinastes knapp unter der Schambeinfuge sichtbare Knochenverschiebung und eine geringfügige Verziehung des Beckens bei normalem Gang kann nach allgemeiner Lebensanschauung nicht als wesentliche Veränderung der äußeren Erscheinung beurteilt werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 177/74
    Entscheidungstext OGH 17.09.1974 8 Ob 177/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031062

Dokumentnummer

JJR_19740917_OGH0002_0080OB00177_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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