Norm
ABGB §1326 ARechtssatz
Eine äußerlich als ein Vorsprung des unteren Schambeinastes knapp unter der Schambeinfuge sichtbare Knochenverschiebung und eine geringfügige Verziehung des Beckens bei normalem Gang kann nach allgemeiner Lebensanschauung nicht als wesentliche Veränderung der äußeren Erscheinung beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031062Dokumentnummer
JJR_19740917_OGH0002_0080OB00177_7400000_001