RS OGH 2026/2/4 3Ob49/74; 2Ob3/77; 16Ok10/15d (16Ok11/15a; 16Ok12/15y; 16Ok13/15w); 2Ob18/22v; 16Ok1

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Veröffentlicht am 17.09.1974
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Rechtssatz

Es ist ausgeschlossen Beweisaufnahmen zu beantragen, um erst auf Grund der dadurch erzielten Ergebnisse die rechtlich erheblichen Tatsachen vorbringen zu können.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Erkundungsbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039881

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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