Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Die Aufhebung der strafgerichtlichen Verurteilung im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann nicht als Wegfall einer typischen Voraussetzung im Sinne der Lehre über die Geschäftsgrundlage gewertet werden. Typische Voraussetzung eines Geschäftes ist eine Sachlage, die überhaupt und allgemein einem Geschäft von der Art des geschlossenen vorausgesetzt wird, die stets einem derartigen Geschäft zu Grund gelegt wird. Vergleiche, wodurch Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen bereinigt werden, setzen nicht allgemein eine strafgerichtliche Verurteilung voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017657Dokumentnummer
JJR_19740926_OGH0002_0020OB00179_7400000_001