RS OGH 1974/9/26 2Ob179/74

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Veröffentlicht am 26.09.1974
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Norm

ABGB §901 II5

Rechtssatz

Die Aufhebung der strafgerichtlichen Verurteilung im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann nicht als Wegfall einer typischen Voraussetzung im Sinne der Lehre über die Geschäftsgrundlage gewertet werden. Typische Voraussetzung eines Geschäftes ist eine Sachlage, die überhaupt und allgemein einem Geschäft von der Art des geschlossenen vorausgesetzt wird, die stets einem derartigen Geschäft zu Grund gelegt wird. Vergleiche, wodurch Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen bereinigt werden, setzen nicht allgemein eine strafgerichtliche Verurteilung voraus.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 179/74
    Entscheidungstext OGH 26.09.1974 2 Ob 179/74
    Veröff: EvBl 1975/90 S 185 = ZVR 1975/147 S 209 = SZ 47/102

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017657

Dokumentnummer

JJR_19740926_OGH0002_0020OB00179_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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