RS OGH 1974/9/27 11Os72/74

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Veröffentlicht am 27.09.1974
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Norm

StGB §5 B

Rechtssatz

Dem bedingt vorsätzlich handelnden Täter ist die innere Einstellung zu eigen daß ihm der Eintritt des verpönten Tatbestandes und seines Erfolges gleichgültig und er auch auf die Gefahr dieses Erfolges hin in jedem Fall zur Handlung entschlossen ist.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 72/74
    Entscheidungstext OGH 27.09.1974 11 Os 72/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0089042

Dokumentnummer

JJR_19740927_OGH0002_0110OS00072_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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