Norm
ABGB §863 GIIRechtssatz
Aus dem bloßen Stillschweigen des Arbeitnehmers zu einer verfehlten Kündigung kann mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 863 ABGB nicht geschlossen werden, der Arbeitnehmer sei mit dem verfehlten Termin gar mit der Kündigung einverstanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014447Dokumentnummer
JJR_19741015_OGH0002_0040OB00060_7400000_001