Norm
ABGB §1155Rechtssatz
1.) Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis § 29 AngG nicht anwendbar ist, hat bei ungerechtfertigter Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis mit vertraglich vereinbarter Unkündbarkeit einen Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 1155 ABGB.
2.) Die Anrechnung gemäß § 1155 Abs 1 zweiter Halbsatz ABGB hat vom Beginn des Ausschlusses von Entgelt und Beschäftigung, also im vorliegenden Fall von der Entlassung an, und nicht erst vom vierten Monat an (so § 1162 b ABGB) zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0021476Dokumentnummer
JJR_19741015_OGH0002_0040OB00054_7400000_003