Rechtssatz
In der Regel spricht schon die Erhebung der Scheidungsklage dafür, daß die als Scheidungsgrund geltend gemachte Eheverfehlung als ehezerstörend empfunden wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0057047Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021