Norm
ABGB §1325 CRechtssatz
Hat die Benützung eines Fernsehgerätes während des Krankenhausaufenthaltes (im Einzelzimmer) nach dem Sachverständigengutachten keinen erkennbar günstigen Einfluß auf die Heilung, so handelt es sich um eine bloße Annehmlichkeit; der Abdeckung der bezüglichen Mietkosten dient das Schmerzengeld.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0030634Dokumentnummer
JJR_19741031_OGH0002_0020OB00228_7400000_001