Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Die Klagsaufforderung nach § 12 Abs 3 VersVG ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.Die Klagsaufforderung nach Paragraph 12, Absatz 3, VersVG ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080201Im RIS seit
07.11.1974Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024