Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Der Versicherer kann sich hinsichtlich von innerhalb der Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG erbrachten Leistungen oder Teilleistungen nicht auf Leistungsfreiheit im Sinne des § 12 Abs 3 VersVG berufen, sondern in diesem Umfang nur nach Maßgabe der materiellen Rechtslage leistungsfrei werden.Der Versicherer kann sich hinsichtlich von innerhalb der Klagefrist des Paragraph 12, Absatz 3, VersVG erbrachten Leistungen oder Teilleistungen nicht auf Leistungsfreiheit im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, VersVG berufen, sondern in diesem Umfang nur nach Maßgabe der materiellen Rechtslage leistungsfrei werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080548Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0070OB00206_7400000_008