RS OGH 1979/6/7 7Ob206/74 (7Ob207/74), 7Ob15/77, 7Ob66/77, 7Ob27/79, 7Ob22/79

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Veröffentlicht am 07.11.1974
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Rechtssatz

Der Versicherer kann sich hinsichtlich von innerhalb der Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG erbrachten Leistungen oder Teilleistungen nicht auf Leistungsfreiheit im Sinne des § 12 Abs 3 VersVG berufen, sondern in diesem Umfang nur nach Maßgabe der materiellen Rechtslage leistungsfrei werden.Der Versicherer kann sich hinsichtlich von innerhalb der Klagefrist des Paragraph 12, Absatz 3, VersVG erbrachten Leistungen oder Teilleistungen nicht auf Leistungsfreiheit im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, VersVG berufen, sondern in diesem Umfang nur nach Maßgabe der materiellen Rechtslage leistungsfrei werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080548

Dokumentnummer

JJR_19741107_OGH0002_0070OB00206_7400000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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