RS OGH 2025/7/3 7Ob227/74; 7Ob638/77; 3Ob567/81; 5Ob37/82; 5Ob567/83; 7Ob605/83; 3Ob587/83; 7Ob644/9

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Veröffentlicht am 07.11.1974
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Rechtssatz

Drohende Gewalt ist nicht schon das rechtswidrige oder gegen § 19 ABGB verstoßende Verhalten des Anspruchsgegners.Drohende Gewalt ist nicht schon das rechtswidrige oder gegen Paragraph 19, ABGB verstoßende Verhalten des Anspruchsgegners.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005350

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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