RS OGH 2009/12/17 4Ob607/74, 1Ob798/82, 7Ob619/90, 5Ob191/03d, 6Ob204/09g

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Veröffentlicht am 12.11.1974
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Rechtssatz

Für den Legatar ist es unwesentlich, ob und wann Erbserklärungen abgegeben werden. Seine Rechte werden dadurch nicht berührt, weil er seinen Anspruch, der regelmäßig mit dem Tod des Erblassers anfällt, nach Eintritt der Fälligkeit vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft geltend machen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0006600

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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