Norm
KFG §63 Abs3Rechtssatz
Bestimmtheit des Berufungsantrages des gemäß § 63 Abs 3 KFG mitgeklagten Versicherers, dem auf einen zahlenmäßig bestimmten Betrag lautenden Leistungsurteil den Beisatz anzufügen, daß seine Haftung gemäß § 63 KFG bzw dem gegenständlichen Versicherungsvertrag beschränkt ist, bzw, daß er nur nach Maßgabe der Versicherungssumme hafte.Bestimmtheit des Berufungsantrages des gemäß Paragraph 63, Absatz 3, KFG mitgeklagten Versicherers, dem auf einen zahlenmäßig bestimmten Betrag lautenden Leistungsurteil den Beisatz anzufügen, daß seine Haftung gemäß Paragraph 63, KFG bzw dem gegenständlichen Versicherungsvertrag beschränkt ist, bzw, daß er nur nach Maßgabe der Versicherungssumme hafte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0041763Dokumentnummer
JJR_19741112_OGH0002_0080OB00208_7400000_001