RS OGH 1974/11/12 8Ob230/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1974
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Norm

ABGB §139
ABGB §141 IF
ABGB §143

Rechtssatz

Daß der Vater mit seinem Einkommen (Schilling 7400,-- netto monatlich im Jahr 1972) für den Unterhalt seiner drei ehelichen Kinder in bescheidenem Rahmen aufkommen kann, besagt noch nicht, daß die subsidiäre Unterhaltspflicht der Mutter von vornherein nicht in Betracht kommt. Daß eine solche Leistung der Mutter den Lebensstandard der Kinder erhöht, ändert nichts an ihrem Unterhaltscharakter.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 230/74
    Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 230/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047349

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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