RS OGH 1974/11/12 8Ob194/74

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Veröffentlicht am 12.11.1974
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Rechtssatz

Die Frage, welcher Ort für die Feststellung des nach § 1332 ABGB zu ersetzenden gemeinen Wertes einer Sache maßgebend ist, betrifft die Auslegung dieser Rechtsnorm und gehört daher zur rechtlichen Beurteilung.Die Frage, welcher Ort für die Feststellung des nach Paragraph 1332, ABGB zu ersetzenden gemeinen Wertes einer Sache maßgebend ist, betrifft die Auslegung dieser Rechtsnorm und gehört daher zur rechtlichen Beurteilung.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 194/74
    Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 194/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0045214

Dokumentnummer

JJR_19741112_OGH0002_0080OB00194_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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