Norm
AußStrG §14 A5Rechtssatz
Die Mißachtung des § 24 JWG ist im Rahmen eines ordentlichen Revisionsrekurses vom Amts wegen zu berücksichtigen, ein Verzicht darauf ist ausgeschlossen.Die Mißachtung des Paragraph 24, JWG ist im Rahmen eines ordentlichen Revisionsrekurses vom Amts wegen zu berücksichtigen, ein Verzicht darauf ist ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007097Dokumentnummer
JJR_19741113_OGH0002_0010OB00194_7400000_001