Norm
ABGB §1098 IIdRechtssatz
Die Wahrung und Verfolgung von Rechten aus einem Bestandvertrag schließt im allgemeinen die Annahme einer schikanösen Rechtsausübung aus; die Aufrechterhaltung eines vertragswidrigen Zustandes muss bis zum Ende der Bestandzeit für den Vermieter oder den Mieter von mehr als einem nur ganz unwesentlichen Nachteil sein. Eine Klagsführung zur Beseitigung eines ganz unwesentlichen Nachteils ist Schikane.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020954Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2016