Rechtssatz
Ebensowenig wie dem unehelichen Kind zum Nachlaß seiner väterlichen Großeltern ein gesetzliches Erbrecht zusteht, kann auch dem ehelichen Kind eines unehelichen Kindes eines Erblassers ein gesetzliches Erbrecht zukommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0030852Dokumentnummer
JJR_19741113_OGH0002_0050OB00213_7400000_001