Norm
ABGB §1325 D6Rechtssatz
Die freie Station, die dem Landwirtssohn auch nach dem Unfall von seinen Eltern gewährt wird, ist nicht auf dessen Ersatzanspruch gegenüber dem Geschädigten anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0030971Dokumentnummer
JJR_19741114_OGH0002_0020OB00255_7400000_001