RS OGH 1974/11/14 6Ob126/74

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Veröffentlicht am 14.11.1974
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Norm

EO §8 A
ZPO §226 VI
ZPO §405 E

Rechtssatz

Ein Klagebegehren auf Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung von Elektrogeräten der Klägerin im Werte des Klagsbetrages ist hinreichend bestimmt. Die Vollstreckung eines solchen Exekutionstitels ist in der Form möglich, daß der Gläubiger eine dem Titel entsprechende Gegenleistung im Exekutionsantrag anbietet und beim Vollzug zusammen mit den Preislisten bereithält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000282

Dokumentnummer

JJR_19741114_OGH0002_0060OB00126_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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