Rechtssatz
Vorschreibung von Mietzinsen und Reparaturkosten durch einen Hausverwalter unter Verschweigung des Umstandes, daß darin nach § 17 Abs 1 lit c MG verbotene Provisionen enthalten sind, als Betrug an den Mietern.Vorschreibung von Mietzinsen und Reparaturkosten durch einen Hausverwalter unter Verschweigung des Umstandes, daß darin nach Paragraph 17, Absatz eins, Litera c, MG verbotene Provisionen enthalten sind, als Betrug an den Mietern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0067460Dokumentnummer
JJR_19741118_OGH0002_0110OS00001_7400000_008