Rechtssatz
Fortsetzungszusammenhang (fortgesetztes Delikt) kann auch bei verschiedenen Beteiligungsformen (hier: Suchtgiftgeschäfte, bei welchen der Täter in einem Fall als Zwischenhändler, im anderen als Vermittler auftrat) gegeben sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0088162Im RIS seit
21.11.1974Zuletzt aktualisiert am
30.10.2025